AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER HSI PROMOTION GMBH,

RUDOLFSBAHNGÜRTEL 80, 9020 KLAGENFURT AM WÖRTHERSEE

FÜR DEN VERKAUF VON WAREN IM FERNABSATZ

ZWISCHEN UNTERNEHMEN

 

Die HSI Promotion GmbH (nachfolgend kurz: HSI) verkauft die von ihr angebotenen Waren zu den

nachstehenden Bedingungen:

I. Allgemeines:

1. Die nachstehenden Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes der HSI Promotion GmbH (nachfolgend kurz: HSI) und jedes mit HSI abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere gelten diese Geschäftsbedingungen auch für sämtliche Folgegeschäfte, auch  wenn bei deren Abschluss eine Bezugnahme darauf künftig im Einzelfall nicht erfolgen sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welcher Art auch immer, sind für HSI nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden; andernfalls kommt allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden keine Wirksamkeit zu und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen, was auch dann gilt, wenn HSI einem späteren Vertragsdokument, in welchem vom Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, nicht mehr ausdrücklich widersprochen wird.

II. Angebot und Annahme:

1. Aufträge und Bestellungen jedweder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung von HSI. Auch das Absenden der von Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Im Übrigen gelten Bestellungen jeder Art, auch soweit sie von Mitarbeitern und Angestellten von HSI mündlich oder telefonisch aufgenommen werden, nur als unter Vorbehalt der Geltung dieser Geschäftsbedingungen angenommen.

2. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge und dergleichen, sind, außer bei ausdrücklicher anderslautender und vorheriger schriftlicher Vereinbarung, freibleibend und unverbindlich. Maßgebend für den Umfang der Lieferung sind die schriftlichen Auftragsbestätigungen von HSI.

3. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, auf der Homepage und dergleichen sind für die Ausführung eines Auftrags nicht verbindlich, sofern die darin enthaltenen Angaben von HSI nicht ausdrücklich schriftlich im Rahmen der Auftragsbestätigung bestätigt werden.

4. Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung der ihm von HSI zugemittelten Auftragsbestätigung verpflichtet, etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich schriftlich zu rügen, widrigenfalls sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung richtet. Bei Lieferung aufgrund von mündlichen oder telefonischen Bestellungen hat HSI durch Hörfehler oder Missverständnisse fehlerhafte Lieferungen nicht zu vertreten.

III. Preise:

1. Alle von HSI genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, Netto ohne Umsatzsteuer, weiters ohne Verpackung, Verladung, Versand, Zölle und sonstige gesetzliche Gebühren, zu verstehen.

2. HSI ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Kostenerhöhungen die Preise entsprechend zu erhöhen.

IV. Versand, Verpackung, Lieferung:

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden; ohne bestimmte Weisung für den Versand wird derselbe nach bestem Ermessen bewirkt. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleichgültig ob vom Kunden oder von HSI beauftragt, geht die Gefahr auf den Kunden über.

2. Die Entsorgung der Verpackung hat durch den Kunden auf dessen Kosten zu erfolgen.

3. HSI ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.

4. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Kunden zu liefernden Unterlagen bzw. Materialien wie auch die Klärung sämtlicher technischer und vertragsrechtlicher Einzelheiten voraus.

5. Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Verzögerungen bei der Anlieferung von Rohmaterial, Streiks, Maschinendefekte oder Fälle höherer Gewalt ungeachtet dessen, ob HSI, ihre Lieferanten und/oder die Transportbetriebe, die für HSI transportieren, davon betroffen sind, wie auch das Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen berechtigen HSI, die Lieferzeit hinauszuschieben oder vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6. HSI leistet nicht Gewähr dafür, dass alle von HSI angebotenen Produkte jederzeit lieferbar sind. Sollten ein oder mehrere Produkte nicht lieferbar sein, wird HSI den Kunden umgehend informieren.

7. Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche jedweder Art sowie ein Rücktrittsrecht (unter Setzung einer angemessenen, zumindest 4-wöchigen Nachfrist) wegen Lieferverzug stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug seitens HSI auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung von HSI ist der Höhe nach derart begrenzt, dass insgesamt höchstens 5 % der Nettofakturensumme an Schadenersatz gefordert werden können, sofern der Kunde einen entsprechenden Schaden in dieser Höhe nachweisen kann. Darüber hinausgehende Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verweigert er die Annahme aus Gründen, welche HSI nicht zu vertreten hat, ist HSI berechtigt, wahlweise Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen steht HSI voller Schadenersatzanspruch zu.

V. Zahlungsbedingungen:

1. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

2. HSI behält sich vor, Lieferungen an neue oder unbekannte Kunden nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.

3. Zahlungen an HSI haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten in der in der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Zahlungen durch Überweisung werden mit dem Tage bewirkt, an welchem der Betrag auf einem Konto der HSI gutgeschrieben wird.

4. Eingehende Zahlungen werden – ungeachtet etwa anders lautender Widmungen des Kunden – stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und schlussendlich auf Kapital, bei Vorhandensein mehrerer Forderungen auf die am längsten fällige Forderung verrechnet.

5. HSI behält sich die Annahme von Wechsel ausdrücklich vor. Werden Wechsel angenommen, so werden diese nur zahlungshalber hereingenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wie auch eine etwaigen Aufrechnung mit sonstigen Ansprüchen ist auf Seiten des Kunden ausgeschlossen.

7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HSI berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz) zu begehren.

VI. Eigentumsvorbehalt:

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum von HSI.

2. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung der im Eigentum der HSI stehenden Ware gegen seinen Abnehmer zustehenden Vergütungsansprüche mit allen Nebenrechten an HSI ab und nimmt HSI diese Abtretung an. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht von HSI hinzuweisen und HSI unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

VII. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss:

1. Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, bei sonstigem Verlust seiner Rechte zur unverzüglichen Prüfung der gelieferten Waren verpflichtet. Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind bei sonstigem Verlust der Rechte unverzüglich schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder sonstigen Zustellnachweises gegenüber HSI binnen 5 Tagen anzuzeigen. Die schriftliche Reklamation hat die genaue Beschreibung des gerügten Mangels zu enthalten. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Weitere Obliegenheiten gemäß den §§ 377, 378 UGB bleiben unberührt.

2. Geringfügige, für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig und gelten vorab als genehmigt.

3. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung.

4. HSI ist innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigt, nach der Wahl von HSI unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Ersatzlieferung vorzunehmen, sofern vom Kunden – auch innerhalb der ersten 6 Monate ab Auslieferung – nachgewiesen wird, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Ablieferung vorlag. Für eine erbrachte Verbesserung oder eine erfolgte Ersatzlieferung wird nur in dem Umfang Gewähr geleistet, wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung; eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist erfolgt durch die Verbesserung oder Ersatzlieferung nicht.

5. Eine Haftung von HSI für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, außervertragliche Haftung etc., wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es wird vom Kunden nachgewiesen, dass ein Schaden durch HSI grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn- und/oder atypische oder unvorhersehbare Folgeschäden wird durch sämtliche Verschuldensgrade ausgeschlossen.

6. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung ist die Haftung von HSI mit dem jeweiligen Nettorechnungsbetrag der bestellten Ware beschränkt.

7. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Kunden oder von HSI nicht beauftragte Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung wie auch sonst von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

VIII. Vertragsrücktritt:

1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist HSI zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

2. Für den Fall des Rücktrittes hat HSI bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Nettorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HSI von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er die Aufhebung des Vertrages, so hat HSI die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von HSI einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % der Nettorechnungssumme oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

5. Eine Zustimmung zur Vertragsaufhebung setzt die Rückstellung bereits ausgelieferter Ware in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand auf Kosten des Kunden voraus. Unfreie Rücksendungen werden von HSI nicht angenommen. Ware, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, ist von einer Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

1. Erfüllungsort ist der Sitz von HSI.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses, ist das sachlich zuständige Gericht in A-9020 Klagenfurt.

3. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

X. Allgemeine Bestimmungen:

1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Vertragsdauer werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der zu ersetzenden Bestimmung – soweit rechtlich möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

2. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von HSI automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

3. Pläne, Skizzen, Grafiken, Layouts und sonstige technische Unterlagen bleiben, ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen, stets geistiges Eigentum von HSI; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XI. Zustimmung gemäß § 107 TKG:

1. Der Kunde willigt ein, von HSI oder von Unternehmen, die hierzu von HSI beauftragt wurden, Nachrichten im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

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